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Unzulässiger Drohneneinsatz beim Auswärtsspiel in Saarbrücken

Die Fanhilfe Regensburg wandte sich im Nachgang an das Auswärtsspiel in Saarbrücken auf Grund eines unrechtmäßigen Drohneneinsatzes mit einer Beschwerde an das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland. Das Landespolizeipräsidium musste den Einsatz einer Drohne zur Überwachung bestätigen und verwies dabei auf die Einstufung der Partie als sogenanntes „Gelbspiel“.

Wie auch schon bei vergangenen Jahnspielen, beispielsweise in Fürth, aber auch bei Heimspielen, wurde der Einsatz der Drohne nicht im Vorfeld angekündigt, auch vor Ort fand keine Aufklärung über diese Maßnahme statt. Aus diesem Grund bewertet das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland das Vorgehen der Polizei als „insgesamt rechtlich fehlerhaft und letztlich unzulässig. Das Landespolizeipräsidium ergriff im Rahmen des besagten Fußballspiels nicht die erforderlichen Maßnahmen zur Schaffung ausreichender Transparenz, um die Verwendung einer Kameradrohne auf die sogenannte Ermächtigungsgrundlage stützen zu können.“

Paragraf 32 SPolDVG gestattet nur den offenen Einsatz von Kameratechnik. Sofern der Umstand der Überwachung unbekannt ist, handelt es sich um ein verdecktes Handeln der Behörde, welches durch keine Rechtsgrundlage gedeckt wird. Das Landespolizeipräsidium weist in seiner Stellungnahme an die Datenschutzbehörde auf die Hinweisbeschilderung des Ludwigparksstadion hin, diese beziehe sich jedoch nur auf die stationäre Kameratechnik und deckt somit nicht den Einsatz einer Kameradrohne ab. Eine Sichtung der Aufzeichnungen ist im Nachgang nicht mehr möglich, da laut Auskunft lediglich eine Live-Übertragung stattfand.

Das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland kündigt an, die weitere Umsetzung und Einhaltung der vom Landespolizeipräsidium zugesagten und vorgeschlagenen Transparenzmaßnahmen beim Einsatz von Kameradrohnen im Rahmen von zukünftigen Fußballspielen im Blick zu behalten.

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