Rechtshilfe 1×1

ACAB

Es ist rechtlich umstritten, ob die Verlautbarung und das Tragen der Buchstaben ACAB als Beleidigung strafbar ist.

Für Spruchbänder gibt es aber eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. In dieser wird das Verwenden von ACAB als nicht strafbar definiert, wenn es sich um eine Kollektivbeleidigung handelt („straflose Kollektivbeleidigung“).

Wer sich aber das Risiko einer Geldstrafe, sowie von Anwalts- und Gerichtskosten ersparen will, trägt ACAB Klamotten nicht sichtbar und spricht auch keinen Polizeibeamten direkt an.

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