Rechtshilfe 1×1

Betretungsverbote und Stadtverbote

Sollte gegen euch ein sogenanntes Bereichsbetretungsverbot von einer Polizeibehörde angekündigt werden, dann solltet ihr nach Rücksprache mit einem Rechtsbeistand dagegen Einspruch einlegen. Dies bedarf keiner besonderen Form. Ein einfaches Schreiben an die aussprechende Behörde oder den Verantwortlichen genügt. Der Inhalt des Schreibens sollte freundlich aber bestimmt sein, um den gewünschten Erfolg zu erreichen. Grundsätzlich sind die Bereichsbetretungsverbote nur in einem engen rechtlichen Rahmen zulässig.

Die Polizei benutzt gerade in der jüngeren Vergangenheit dieses Instrument sehr häufig. Jedoch führen auch viele Widersprüche zum Erfolg! Daher ist es immer ratsam Einspruch einzulegen. Solltet ihr so keinen Erfolg haben, könnt ihr euch auch an einen Anwalt wenden.

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