Rechtshilfe 1×1

Festnahme oder Ingewahrsamnahme

In der Regel dauert diese Maßnahme nur wenige Stunden, kann aber bis Mitternacht des Folgetages ausgereizt werden. Danach müsst ihr entweder entlassen oder einem Haftrichter vorgeführt werden, der Untersuchungshaft anordnen kann.

Wichtig dabei:

  • Nichts unterschreiben! Keine Protokolle, keine vorgelegten Formulare!
  • Äußert euch nicht zur angeblichen Tat und lasst euch nicht mit vertrauensvollen Sprüchen zu irgendwelchen Aussagen hinreißen.
  • Solltet ihr bei der Festnahme akut verletzt worden sein (zum Beispiel eine Gehirnerschütterung), besteht auf sofortige ärztliche Behandlung und lasst euch entstandene Verletzungen im Krankenhaus dokumentieren (Behandlungsprotokoll, Fotos, …). Am besten fertigt ihr kurze Zeit nach der Maßnahme ein Gedächtnisprotokoll an, um den Hergang bestmöglich aus eurer Sicht zu schildern.
  • Falls ihr leichte Verletzungen davongetragen habt (Schürfwunden, Prellungen, …), macht davon Fotos und sucht am besten zum nächstmöglichen Zeitpunkt euren Hausarzt auf und lasst euch auch hier alle Verletzungen dokumentieren und aushändigen.

Auf der Wache:

Falls noch nicht geschehen, werden auch hier deine Personalien festgestellt und dein Tascheninhalt und dein Gepäck durchsucht und abgenommen. Darüber hinaus kann die Polizei zur gründlichen Durchsuchung von dir verlangen, deine Klamotten auszuziehen. Das darf jedoch nur im Beisein eines gleichgeschlechtlichen Beamten oder einer Beamtin geschehen.

Danach folgt eine Belehrung über deine Rechte. Hierfür bekommst du ein Formular.

Normalerweise darfst du zwei erfolgreiche Anrufe tätigen. Informiere eine Vertrauensperson und deinen Rechtsbeistand.

Beim Zellenaufenthalt ist von Einzelzimmer bis Schlafsaal alles möglich. Mach dich auf jeden Fall darauf gefasst die nächsten Stunden allein oder in Gesellschaft zu verbringen.
Es folgt meist im Anschluss noch die Vernehmung.
Dabei werden die Beamten dir sagen, was dir vorgeworfen wird und wollen eine Aussage von dir.
Auch hier gilt, ohne Anwalt keine Aussage und vor allem nichts unterschreiben!

Wichtig dabei:

  • Lass dir den Inhalt deiner Taschen lückenlos dokumentieren (dafür gibt es ein Formular, von dem du eine Abschrift bekommst)
  • Entsperre niemals dein Handy vor den Beamten
  • Nichts unterschreiben, weder die Auflistung deiner Wertsachen, noch die Rechtsmittelbelehrung oder das Aussageprotokoll
  • Falls noch nicht geschehen, bestehe weiterhin auf ärztliche Versorgung und lass dir alle Verletzungen ausführlich dokumentieren und ein Attest schriftlich aushändigen

Am Ende der Maßnahme bekommst du alle Gegenstände im Normalfall wieder zurück, es sei denn es handelt sich um Beweismittel, die von der Polizei beschlagnahmt wurden.

Wenn du wieder vor die Tür gesetzt wirst, informiere falls noch nicht geschehen am besten deinen Anwalt. Bei Unverhältnismäßigkeiten während oder vor deinem unfreiwilligen Aufenthalt ist es auch hier ratsam, ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen, um im Nachhinein leichter gegen durchgeführte Maßnahmen vorzugehen.

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