Rechtshilfe 1×1

Hausdurchsuchung

Die Hausdurchsuchung stellt einen besonders schweren Eingriff in die Grundrechte dar.
Grundsätzlich gilt: Keine Durchsuchung ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss! Aber auch hier kann die Einholung eines Beschlusses von der Polizei umgangen werden, indem sie ein besonderes Eilbedürfnis bekunden. Oft kommt es unmittelbar mit einer Festnahme zu Durchsuchungen.

Lasst euch auf jeden Fall den Beschluss geben oder wenigstens vorlegen, damit ihr ihn abschreiben könnt. Es ist euer Recht zu wissen, was darin steht. Ihr habt das Recht einen Rechtsanwalt anzurufen, damit dieser bei der Durchsuchung mit anwesend ist. Der Beginn der Durchsuchung ist bis zu seinem Eintreffen hinauszuschieben! Ihr habt auch das Recht, dass ein Zeuge bei der Durchsuchung dabei ist. Besteht darauf, dass jedes Zimmer einzeln durchsucht wird und nur die Räumlichkeiten, die im Beschluss stehen.
Oft wird im Beschluss aufgezählt, wonach gesucht wird – ihr könnt dann der Polizei die gesuchten Gegenstände freiwillig aushändigen. Die Polizei darf nicht nach anderen Dingen suchen, die nicht im Durchsuchungsbeschluss aufgeführt sind!

Passt aber auf, wenn ihr mit der Polizei redet. Achtet darauf, nur Fragen zu stellen. Alles was ihr sagt wird aufgeschrieben und kann gegen euch verwendet werden. Wenn ihr also einen Gegenstand freiwillig rausgebt, sagt nichts dazu. Auch wenn die Polizei ohne Beschluss kommt, ist sie verpflichtet euch zu sagen, gegen wen sich das Verfahren richtet, welcher Verdacht besteht und was sie sucht. Am besten schreibt ihr das mit.

Lasst euch – wie immer – die Namen und die Dienststelle der Beamten geben.

Schreibt selbst anschließend auf, was in welchem Zimmer gefunden wurde, wie lange die Durchsuchung dauerte, was kaputt gegangen ist oder sichergestellt wurde. Ihr müsst nicht angeben, ob zur Wohnung ein Keller gehört. Ihr seid schon gar nicht verpflichtet Schlüssel zu Kellerräumen oder ähnliches auszuhändigen.

Wir raten generell davon ab, irgendetwas zu unterschreiben!
Gegen die Mitnahme von Sachen sollte Widerspruch eingelegt werden. Dies kann auch nach der Durchsuchung geschehen.

Auf jeden Fall bedeutet eine Durchsuchung bei euch, dass es der Polizei ernst ist und somit ein dringender Tatverdacht besteht.

Tipp:
Ihr solltet umgehend einen Anwalt hinzuziehen! Notiert euch deshalb die Nummer auf einen Zettel oder tragt die Visitenkarte bei euch. Ihr solltet nie euer Handy in der Nähe von Polizeibeamten entsperren.
Ihr habt das Recht eine unabhängige Person zur Hausdurchsuchung zu holen, besteht darauf, einen vertrauenswürdigen Nachbarn mit einzubeziehen, falls ihr keinen Anwalt parat habt.
Solltet ihr Datenträger zuhause haben, dann verschlüsselt diese entsprechend.

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