Rechtshilfe 1×1

Strafbefehl

Sollte dir ein Strafbefehl zugestellt werden, wende dich so schnell es geht an einen Anwalt! Ein Strafbefehl ist quasi eine Verurteilung ohne vorherige Verhandlung!

Du kannst jedoch innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen und es wird dann ein normaler Gerichtsprozess einberufen! Der Einspruch muss dabei nicht begründet werden. Es reicht aus innerhalb der 2-Wochenfrist in einem Schreiben an das Gericht, welches den Strafbefehl abgesendet hat, unter Angabe des Aktenzeichens Einspruch einzulegen („Hiermit lege ich Einspruch gegen den Strafbefehl vom…Aktenzeichen … ein.”). Das Gericht ist allerdings nicht an die Rechtsfolgen des Strafbefehls gebunden, d.h. du könntest auch noch zu einer härteren Strafe verurteilt werden! Lässt du die Frist verstreichen, ist die Verurteilung durch den Strafbefehl jedoch rechtskräftig. Der Einspruch kann allerdings bis zur Urteilsverkündung zurückgenommen werden!

Tipp: 
Wende dich unbedingt an einen Anwalt! Dieser wird dann zunächst Akteneinsicht beantragen und dir am besten sagen können, welches weitere Vorgehen sinnvoll ist!

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